Der Weg zum VIDIS (Datenschutz-) Rechtsmodell

Der Weg zum VIDIS (Datenschutz-) Rechtsmodell

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen, welche Schritte für die Entwicklung eines (Datenschutz-) Rechtsmodells, eines Pilotvertragswerks und der Prüfkriterien für Bildungsangebote entscheidend waren. 

Die Analyse von Schulgesetzen & Länderumfrage

Aus den vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen den Akteuren (Ländern bzw. Betreibern der Identity-Management-Systeme, VIDIS als Vermittlungsdienst und zahlreichen digitalen Bildungsangeboten) ergaben sich zu Beginn des Projekts komplexe rechtliche Fragestellungen. Auf Basis einer eingehenden Analyse aller 16 Schulgesetze und den dazugehörigen Verordnungen entwickelte das VIDIS‑Team in Zusammenarbeit mit der beratenden Kanzlei iRights.Law Rechtsanwälte das (Datenschutz-) Rechtsmodell. Zur Absicherung des Modells und vor dem Hintergrund der Heterogenität der Schulgesetzgebung in den Ländern wurde an alle Länder eine Umfrage zu (datenschutz-) rechtlichen Voraussetzungen in den Ländern verschickt.

Die Modellierung des (Datenschutz-) Rechtsmodells

Die 16 Ergebnisse der Länderumfrage wurden in Abstimmungsterminen besprochen und konsolidiert mit dem Ziel eines einheitlichen länderübergreifenden (Datenschutz-) Rechtsmodells und einer Aufnahme von Anforderungen für das VIDIS Projekt. Ebenso organisierte das VIDIS‑Team des FWU zusätzlich einen Workshop für behördliche Datenschutzbeauftragte, um einen länderübergreifenden Austausch zu unterschiedlichsten Datenschutz- und Rechtsthemen (auch außerhalb des VIDIS‑Projekts) zu ermöglichen.

Das VIDIS‑Pilotvertragswerk

Grundlage für die Teilnahme an VIDIS ist neben der technischen Anbindung von ID-Management-Systemen (Landesportalen) und digitalen Bildungsangeboten die (datenschutz-) rechtliche Gestaltung der Teilnahmebedingungen. Dazu heißt es im Projektauftrag: «Der Auftragnehmer entwickelt […] ein Akkreditierungsverfahren zur Aufnahme und Anbindung von Bildungsangeboten (Service-Providern) an den VIDIS‑Dienst.» Einige Anforderungen (insbesondere datenschutzrechtliche) können nur abgestimmt auf die technische Konfiguration vertraglich geregelt werden.

Ende August 2022 hat das VIDIS‑Team diese vertraglichen Regelungen, die VIDIS‑Teilnahmebedingungen der Pilotphase, bereits in einem Blog-Artikel als Diskussionsvorlage vorgestellt und zur Kommentierung aufgefordert. Ziel des Aufrufs war es, eine transparente Diskussion über die Regelungen für die zukünftige Teilnahme an VIDIS zu führen und alle Akteure des Schulwesens möglichst frühzeitig über die Rahmenbedingungen zu informieren.
Das VIDIS‑Team hat die Rolle des Vermittlers auf organisatorischer Ebene. Derzeit liegt eine konsolidierte Version 3 des Pilotvertrags für Diensteanbieter vor, in welche die Anforderungen und Rückmeldungen fast aller Kultusministerien, Aufsichtsbehörden und zahlreicher Anbieter von Bildungsangeboten eingeflossen sind.

Das Konzept für die Prüfung von digitalen Bildungsangeboten

Die Teilnahmebedingungen aus dem Pilotvertrag für Diensteanbieter bildeten die Basis für die Entwicklung eines detaillierten Prüfkonzeptes für die ((datenschutz-) rechtliche und technische) Prüfung von digitalen Bildungsangeboten. Das Prüfkonzept besteht aus zwei Teilen: einer Selbstauskunft (welche die Anbieter selbst ausfüllen) und einem Prüfbericht: dem Ergebnis einer technischen und (datenschutz-) rechtlichen Prüfung der Bildungsangebote durch die Datenschutz Nord GmbH (im Auftrag des FWU). Das Prüfkonzept inkl. Bewertungsmaßstab wurde zahlreichen Akteuren vorgestellt (Datenschutzbeauftragten der Länder, Kultusministerien, Anbietern digitaler Bildungsangebote u.v.m.). Lesen Sie hier mehr Hintergrundinformationen zum Prüfkonzept (Verlinkung).

Beispiel-Prüfungen von Pilotangeboten & Pilotphase Teil 2

Aktuell finden Beispiel-Prüfungen von Pilotangeboten durch Datenschutz Nord im Auftrag des FWU statt, um das Prüfkonzept kritisch zu erproben und weiter zu optimieren. Gemeinsam mit den Anbietern wird die Selbstauskunft ausgefüllt, um auf einzelne Fragestellungen gezielt eingehen zu können.
Im zweiten Teil der Pilotphase (Frühjahr 2023) bekommen produktive Schulen, die den Login über VIDIS bereits nutzen, die Möglichkeit in einer ersten Testversion des Service- und Administrationsbereichs Angebote selbst für ihre Schule auszuwählen und zu aktivieren. Ebenso können Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) von Schulen digital im Portal gezeichnet werden. Darüber hinaus werden Pilotangebote final geprüft und freigegeben. Diese werden dann im App-Katalog des Service- und Administrationsbereichs verfügbar sein.

(Datenschutz-) Rechtsmodell