Teilnahmeprozess für Anbieter
Welche Anforderungen müssen Anbieter erfüllen, um an VIDIS teilnehmen zu können? Wie läuft der Teilnahmeprozess für Anbieter ab? Welche Kriterien werden im Auftrag des FWU geprüft? Wie können Schulen Angebote aktivieren?
Diese und weitere Fragen werden in den folgenden Abschnitten zum Teilnahmeprozess beantwortet.
1. Registrierung des Anbieters
Möchte ein Anbieter eines digitalen Bildungsangebots an VIDIS teilnehmen und erfüllt die Teilnahmekriterien, so kann dieser sich auf der VIDIS Webseite registrieren. Dies erfolgt derzeit über das Ausfüllen des Anmeldeformulars („Partner werden„). Ebenso können z.B. von Schulen auch Partner für eine Kooperation mit VIDIS vorgeschlagen werden („Partner vorschlagen„) oder Länder wählen direkt Pilotangebote aus.
Im Anschluss ist es erforderlich, dass der Anbieter Unterlagen einreicht, wie z.B. die Nutzungsvereinbarung oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für Schulen, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), das Informationssicherheitskonzept etc.
2. Erste datenschutzrechtliche Einschätzung des Angebots durch das FWU
Zunächst füllt der Anbieter einen Fragebogen zu datenschutzrechtlichen Themen aus (Teil des Prüfkonzepts).
Wichtig ist, dass der Anbieter VIDIS einen Testnutzer für sein Angebot zur Verfügung stellt, damit eine erste datenschutzrechtliche Einschätzung durch das FWU stattfinden kann. Parallel dazu wird die Vollständigkeit der vom Anbieter eingereichten Dokumente durch das FWU überprüft. Die Ergebnisse der ersten Einschätzung werden dann mit dem Anbieter gemeinsam besprochen.
Beispiel Fragebogen3. Technische Anbindung an das VIDIS Testsystem
Im nächsten Schritt erfolgt eine Anbindung an das VIDIS Testsystem. Dadurch wird die technische Machbarkeit überprüft.
Whitepaper für die Anbindung an VIDIS4. Unterzeichnung des Pilotvertrags
Im Anschluss an die technische Anbindung des Angebots an das VIDIS Testsystem folgt die Unterzeichnung des „Pilotvertrags für Diensteanbieter“ durch den Anbieter. Nun kann auch die technische Anbindung an das produktive VIDIS‑System erfolgen.
Pilotvertrag für Diensteanbieter5. Finale Prüfung des Angebots
Nach der erfolgreichen Produktivanbindung findet die finale technische Prüfung des Angebots durch unseren Dienstleister datenschutz nord statt. Im Anschluss an die Prüfung wird der Fragebogen mit den Prüfergebnissen in einem Prüfbericht zusammengeführt und dem Land zur Verfügung gestellt.
6. Freigabe durch FWU & Land
Schlussendlich wird das Angebot durch das FWU und das Land (ggf. auch nach einer Prüfung) freigegeben.
7. Freischaltung im VIDIS‑Portal
Im Anschluss an die Freigabe des Angebots durch das FWU und das Land wird der finale Prüfbericht im VIDIS‑Portal für Schulen zur Verfügung stehen. Perspektivisch wird es Schulleitungen bzw. den Zeichnungsberechtigten einer Schule möglich sein, Angebote über das VIDIS‑Portal zu aktivieren und Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) von Anbietern digital zu zeichnen. Üblicherweise findet die Aktivierung nach einem Auswahlprozess des Lehrmittels bspw. durch eine Fachschaft, einen Ausschuss oder eine Schulkonferenz statt.
8. Nutzung durch Lehrkräfte und Schüler:innen
Hat das Angebot den Teilnahmeprozess erfolgreich durchlaufen, kann es von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern genutzt werden.
Zur Orientierung für Anbieter digitaler Bildungsangebote haben wir eine Auflistung der wichtigsten Kriterien für die Prüfung von Angeboten vorgenommen. Diese basieren auf den Teilnahmekriterien aus dem Pilotvertrag für Diensteanbieter.
Zu den wichtigsten Prüfkriterien